Die Kosten werden nach Zeit und einem im Vorfeld verbindlich vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Dieser wird individuell vereinbart. In der Regel werden die Kosten von beiden Parteien je zur Hälfte getragen. Bei innerbetrieblichen Mediationen übernimmt üblicherweise der Arbeitgeber das Honorar. Zahlreiche Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Mediation.
Meist sind die Aufwände einer Mediation weitaus niedriger als die eines Rechtsstreits vor Gericht, zudem haben die Parteien es selbst in der Hand, die Kosten niedrig zu halten, indem Sie durch konstruktive Mitarbeit schneller eine Einigung erzielen.
Neben den direkten finanziellen Kosten gilt es, die indirekten und emotionalen Kosten zu bedenken. Konflikte binden Zeit und Energie, die an anderer Stelle fehlen. Oft werden auch Unbeteiligte (Kinder, Mitarbeitende) in den Konflikt involviert. Gerade Kinder brauchen für eine gute Entwicklung die Möglichkeit, mit beiden Eltern eine gute Beziehung einzugehen. Das gelingt nur, wenn die elterlichen Konflikte geklärt sind.
Im Wirtschaftsbereich treten zudem indirekte Kosten, wie zusätzlich benötigte Zeit für Führungskräfte und Mitarbeitende, Produktivitätsverluste, Imageverluste, Kündigungen usw. auf. Diese Kosten können in einer Mediation durch ihre Effizienz, die hohen Erfolgschancen und die Vertraulichkeit weitestgehend vermieden werden.
Nehmen Sie auch gern Kontakt mit uns auf, wenn Sie Sorge haben, die Kosten für eine Mediation könnten für Sie zu hoch sein. Oft lassen sich auch dafür gute Lösungen finden.